478 ff.) vor. 16.4 Beweiswürdigung Hinsichtlich der Beweiswürdigung kann vollumfänglich auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 2208 f.; S. 27 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Dem Extraktionsbericht lassen sich insbesondere folgende Nachrichten entnehmen: