Q.________ gab in ihrer Einvernahme an, dass sie nur C.________ von den drei Beschuldigten kenne (p. 430 Z. 57 ff., 61 ff., 73 ff.). Sie bestritt, Drogen von den drei Beschuldigten gekauft zu haben (p. 430 Z. 82 ff.). Auf Vorhalt des Extraktionsberichts verweigerte sie ihre Aussage (p. 430 ff. Z. 86 ff.). Es ist schwer zu vermuten, dass es bei den Nachrichten gemäss Extraktionsbericht um mehrere Drogengeschäfte zwischen Q.________ und C.________ ging. Q.________ fragte zahlreiche Male, ob C.________ vor Ort sei und etwas habe, zudem wurde von konkreten Zahlen und Geld gesprochen.