424]) und schrieb, dass es dort sei, wo das andere gewesen sei, «T note» (Nachricht vom 3. Juli 2017 [pag.423]). Gestützt auf diese Nachrichten ist offensichtlich, dass es in dieser Konversation um die Übergabe von Betäubungsmitteln gegen Geld ging, ansonsten es nicht nötig gewesen wäre, die erbetenen Sache in Schuhen zu deponieren und vor der Polizei zu warnen. Aufgrund des bei P.________ aufgefundenen Marihuanas, seines eingestandenen Marihuanakonsums sowie der Ausführungen der Verteidigung, dass eine bandenmässige Zusammenarbeit betreffend den Beschuldigten 3 einzig in Bezug auf Marihuana in Betracht komme (vgl. pag.