415 Z. 61 ff.). Ansonsten verweigerte er die Aussage, so beispielsweise zu den Fragen, was die drei Beschuldigten mit Drogen zu tun hätten und ober er von ihnen Drogen gekauft habe sowie auf Vorhalt der Polizeikontrolle und der Extraktionsberichte (pag. 415 ff.). Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang die Nachrichten von P.________ an den Beschuldigten 3, wonach er ihn beispielsweise am 22. Mai 2017 vor der Polizei warnte (Nachricht vom 22. Mai 2017 um 20:17 Uhr [pag.