_ gekauft habe. Erworben habe er die Drogen beim Beschuldigten 1 und 2, hauptsächlich aber beim Beschuldigten 1. Die beiden Beschuldigten hätten bestimmt zusammengearbeitet, beim Beschuldigten 3 könne er dies nicht bestätigen. Er sei halt einfach anwesend gewesen (pag. 405 f. Z. 77 ff.). Auf Vorhalt erklärte O.________, der Zeitraum sei ca. ein Jahr gewesen, mit Spielraum. Er wisse den genauen Zeitraum nicht mehr (pag. 406 Z. 114 ff.). Er bestätigte auf Vorhalt, dass es tatsächlich vier Käufe für das Kokain gewesen seien. Die Käufe seien zur Hälfte aufgeteilt gewesen zwischen dem Beschuldigten 2 und 1 (pag. 406 Z. 130 ff.).