Insgesamt habe er ungefähr vor einem Jahr ca. 60 Stück à CHF 5.00 gekauft, welche er in insgesamt zwei Käufen erworben habe. Zusätzlich habe er noch Kokain für Freunde organisiert. Er habe ungefähr 50g für CHF 100.00 pro Gramm erworben. Das Kokain habe er in der selben Zeit wie die Pillen erworben. Es seien etwa vier Käufe gewesen (pag. 399 Z. 42 ff.). Anlässlich der Einvernahme am 9. Januar 2018 gab O.________ auf Vorhalt einer WhatsApp-Unterhaltung zwischen ihm und dem Beschuldigten 2 an, dass es dabei um die Abholung von Marihuana gegangen sei. Er habe ungefähr während eines oder eines halben Jahres Drogen in I.____