Sie habe einen «20ger» oder «50ger» gekauft. Dies habe sie von den Begleitern dann direkt im Auto erhalten. Sie hätten sie bei der Bushaltestelle ausladen wollen und da seien sie bereits von der Polizei kontrolliert worden (pag. 516 f. Z. 70 ff.). Auf Vorhalt des Fotos von M.________ erklärte sie, dass er damals auch dabei gewesen sei. Sie glaube, er sei auch rein gegangen. Sie glaube, sie sei sich fast sicher (pag. 517 Z. 132 ff.). N.________ legte unumwunden ihren Betäubungsmittelkonsum offen und erklärte, dass dieser der Vergangenheit angehöre, was anhand des Drogenschnelltests bestätigt wurde (pag. 517 Z. 115 f.).