383 ff.) und von N.________ vom 10. Januar 2019 (pag. 514 ff.), der Extraktionsbericht des Beschuldigten 2 über die Chats mit seiner Schwester (pag. 393 f.) sowie der Chat von M.________ (pag. 395) zu nennen. 12.4 Beweiswürdigung Dem Anzeigerapport vom 14. Januar 2019 ist zu entnehmen, dass die Polizei am 14. Juni 2016 einen parkierten Personenwagen an der AE.________ (Strasse) feststellte und beobachtete, dass mindestens eine Person das Domizil am AD.________ (Strasse) aufsuchte und kurze Zeit später zurück zum Fahrzeug kam. Anschliessend fuhr der Personenwagen an die AF.