12.2 Vorbringen der Parteien Rechtsanwalt B.________ und Rechtsanwältin Dr. D.________ machten im Rahmen des Parteivortrages im Wesentlichen geltend, dass sich der vorgeworfene Sachverhalt nicht erstellen lasse. Der Vorwurf stütze sich einzig auf die Chatnachrichten zwischen dem Beschuldigten 2 und seiner Schwester. Anhand dieser Chatnachrichten sei aber unklar, um was es gehe. Vielmehr sei auf die Aussagen von M.________ abzustellen, wonach das Marihuana aus I.________ und nicht aus dem Domizil des Beschuldigten 3 stamme. Zudem stimme die bei M.______