der Anklageschrift abgehandelt und anschliessend die unter Ziff. 1. der Anklageschrift dargelegte Zusammenarbeit, Gesamtmenge und Reinheit des Kokains, die Gesamtmenge des Marihuanas, die Gesamtmenge der Ecstasy-Pillen sowie der Gewinn/Umsatz thematisiert. Sofern sich die Parteien konkret zu den Vorwürfen geäussert haben, werden diese Aussagen zusammengefasst wiedergegeben. Soweit von Relevanz wird anschliessend auf die Beweismittel im Rahmen der konkreten Beweiswürdigung direkt eingegangen. Zu den einzelnen Tatvorwürfen sei vorab Folgendes erwähnt: