_ eine notwendige Verteidigung hätte bestellt werden müssen. Insofern erübrigen sich Ausführungen zu den Voraussetzungen zur notwendigen Verteidigung, zu deren Erkennbarkeit und zur Verwertbarkeit von Aussagen ohne notwendige Verteidigung. Massgebend ist vielmehr, dass O.________ und W.________ im vorliegenden Verfahren ihre Aussagen als Auskunftspersonen und nicht als beschuldigte Personen getätigt haben. Die notwendige Verteidigung bezweckt den Schutz der beschuldigten Personen vor einer Selbstbelastung, nicht jedoch auch den Schutz von Drittpersonen. Sofern eine notwendige Verteidigung erforderlich gewesen wäre und O.________ und W._______