Es wird umschrieben, in welcher Zeitspanne, an welchem Ort und in Zusammenarbeit mit welchen Personen der jeweils Beschuldigte welche Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen haben soll. Zu berücksichtigen ist im vorliegenden Fall, dass – anders als in den Fällen, wo jede beschuldigte Person eine unterschiedliche Funktion in der Kette vom Erwerb bis zum Veräussern inne hat – die Staatsanwaltschaft allen drei Beschuldigten dasselbe Vorgehen vorwirft, nämlich den Erwerb, die Lagerung, Verarbeitung und das Veräussern von Drogen. Mithin sollen grundsätzlich A.________, C.________ und E.________ dieselben Aufgaben und Funktionen innerhalb der Bande gehabt haben.