__ vorgelegen haben soll. Die drei Beschuldigten sollen sich zum Zweck des Drogenhandels zusammengeschlossen haben und dabei die Drogen erworben, am Domizil von E.________ gelagert und regelmässig verkauft haben, wobei einer der drei Beschuldigten ein konkretes Drogengeschäft getätigt haben und im Bedarfsfall von einem der anderen beiden vertreten worden sein soll. Es wird umschrieben, in welcher Zeitspanne, an welchem Ort und in Zusammenarbeit mit welchen Personen der jeweils Beschuldigte welche Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen haben soll.