, im PKW von H.________ und ev. andernorts lagerte (namentlich am 29.11.2017 netto 505g Marihuana [brutto 1'220 g]), diese streckte und in Verkaufsportionen abwog, sich einen Kundenkreis aufbaute, Treffen mit Abnehmern organisierte und Drogenübergaben selber durchführte oder Übergaben mit den und durch die übrigen Beschuldigten organisierte. Die Beschuldigten verkauften so eine unbestimmte Menge Kokaingemisch, mindestens jedoch 125g (...), eine unbestimmte Menge Marihuana, mindestens jedoch 5'000g und eine unbestimmte Menge Ecstasy-Pillen, mindestens jedoch 110 Stück.» Nachfolgend finden sich unter Ziff.