16 um gemeinsam eine Vielzahl von Betäubungsmitteldelikten zu verüben. Es handelte sich dabei um ein stabiles Team, welches konstant in der gleichen Formation, arbeitsteilig, wenn nötig untereinander stellvertretend, effizient und organisiert agierte.» Vorstehend zu diesen Ausführungen hielt sie in allgemeiner Weise Folgendes fest: Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mengenmässig und bandenmässig, ev. gewerbsmässig qualifiziert (gemeinsam mit C.________, E.________ und H.________ [eigenes Strafbefehlsverfahren]), (...) durch Erwerb unbekannter Mengen Marihuana, Ec-