Betreffend Ziff. 1.4 wurden ein Zeitraum von mindestens 01.01.2014 bis mindestens 31.12.2016, rund zehn bis zwanzig Treffen und eine unbestimmte Menge Betäubungsmittel angeklagt; hinsichtlich Ziff. 1.5 wurden ein unbekannter Zeitpunkt, wahrscheinlich im Jahr 2014, eine unbestimmte Betäubungsmittelmenge und ein Betrag von mindestens CHF 600.00 angeklagt; und bezüglich Ziff. 1.8 wurden ein Zeitraum vom 08.12.2015 bis 21.11.2017 und eine unbestimmte Menge Betäubungsmittel angeklagt. Neben der Drogenmenge konnten auch die Drogenart und in einem Fall der Zeitpunkt nicht konkretisiert werden.