Dabei wurden gestützt auf die Nachrichten und Aussagen jeweils konkrete Daten genannt, an denen mutmasslich Drogentreffen bzw. -übergaben stattgefunden haben sollen. An diesen Vorhalten der Polizei gegenüber den Beschuldigten orientierte sich sodann die Anklageschrift. Die Anklageschrift ist zudem in der Reihenfolge der Einvernahmen der Auskunftspersonen in den amtlichen Akten geordnet. Die Verteidigungen nahmen in ihren Plädoyers denn auch bei jedem einzelnen Anklagesachverhalt Bezug auf die entsprechenden Aktenstellen. Die Vorwürfe in der Anklageschrift waren folglich hinreichend umschrieben und genügend konkretisiert.