Diesen Ausführungen kann sich die Kammer anschliessen. Gerade in Ermittlungsverfahren im organisierten Drogenhandel setzen sich die Tatvorwürfe nicht selten aus zahlreichen Puzzleteilen, statt aus ein oder zwei umfassenden Vorwürfen zusammen. Solche kleinen Einzelteile können für sich alleine betrachtet oft nicht rechtsgenüglich eine Täterschaft oder gar ein deliktisches Verhalten nachweisen. Das bedeutet aber nicht, dass es bei einer Vielzahl solcher Einzelteile nicht zur Anklage kommen könnte.