Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 26. August 2022 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich des Schuldspruchs, wonach E.________ der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig erklärt wurde, namentlich indem 1. er T.________ von Sommer 2017 bis November 2017 anlässlich von zwei Treffen in I.________ insgesamt 8g Marihuana zum Preis von insgesamt CHF 100.00 verkaufte; 2. er AC.________ von mindestens 05.12.2016 bis mindestens 02.09.2017 in I.________ Marihuana im Wert von CHF 200.00 bis 250.00 verkaufte, damit AC.________ dieses Marihuana