Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 26. August 2022 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Einstellung wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, angeblich begangen bzw. festgestellt am 29.11.2017 in I.________, durch Besitz von Waffen (Schlagstock mit Taschenlampe und Soft-Air-Waffe, welche aufgrund ihres Aussehens mit einer echten Feuerwaffe verwechselt werden kann) ohne schriftlichen Vertrag, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten;