3. Es sei 30 Tage nach Eintreten der gesetzlichen Voraussetzungen für die Löschung der von C.________ erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten, dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst zu melden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Löschung der Daten eingetreten sind (Art. 22 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 4. Das Honorar der amtlichen Verteidigung sei gemäss Kostennote zu bestimmen. 5. Allfällige weitere Verfügungen seien von Amtes wegen zu treffen.