4.2 Beschuldigter 2 Rechtsanwältin Dr. D.________ stellte und begründete für den Beschuldigten 2 anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung was folgt (pag. 2529, pag. 2547 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Herr C.________ sei freizusprechen: Vom Vorwurf der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach, teilweise mengenmassig qualifiziert, teilweise gewerbsmässig und bandenmässig angeblich begangen durch: 1.1. Veräussern von mind. 8g Marihuana an M.________ und N.________ in I.________ am 14.08.2019 (AKS Ziffer 1.1);