Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 26. August 2022 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. das Strafverfahren gegen den Berufungsführer eingestellt wurde wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz; 2. der Berufungsführer freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Pornografie; 3. dass auf die Anordnung einer Landesverweisung verzichtet wurde; ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. Der Berufungsführer sei freizusprechen