vember 2017 bis 28. Juni 2019) sowie durch Rechtsanwalt F.________ (ab 28. Juni 2019) und traf die weiteren Beschlüsse (pag. 2153 ff.). Der Vollständigkeit halber ist – auch wenn nicht mehr Gegenstand des Verfahrens – festzuhalten, dass mit demselben Urteil K.________ schuldig erklärt wurde der Gehilfenschaft zu Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (der Mitbeschuldigten 1-3), begangen in der Zeit von ca. Mai 2015 bis 29. November 2017 in I.________. In Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen verurteilte die Vorinstanz K._____