Weiter bestimmte die Vorinstanz die amtliche Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten 1 durch Rechtsanwalt B.________, verzichtete auf die Anordnung einer Landesverweisung und traf die weiteren Beschlüsse (pag. 2145 ff.). Mit gleichem Urteil wurde C.________ (nachfolgend Beschuldigter 2) der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, (1) mengen- und bandenmässig qualifiziert (gemeinsam mit dem Beschuldigten 1 und E.________) begangen in der Zeit von Anfang 2016 bis Oktober 2017 in I.__