Pornografie mit tatsächlichen Darstellungen von sexuellen Handlungen zwischen einem Hund und einer Frau, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. Hingegen wurde er schuldig erklärt der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, (1) mengen- und bandenmässig qualifiziert (gemeinsam mit C.________ und E.________), begangen in der Zeit von Anfang 2016 bis Oktober 2017 in I.________ und J.________ durch Erwerb, Besitz, Lagern, Verarbeiten und Veräussern von 125g Kokaingemisch bzw. 68.25g reinem Kokain, (2) bandenmässig qualifiziert (gemeinsam mit C.________ und E.________ sowie K.________