(nachfolgend Beschuldigter 1), wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, angeblich mehrfach begangen, festgestellt am 29. November 2017 in I.________, durch Besitz von Waffen (Schlagstock mit Taschenlampe und Soft-Air-Waffe, welche aufgrund ihres Aussehens mit einer echten Feuerwaffen verwechselt werden kann) ohne schriftlichen Vertrag, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten ein. Zudem wurde der Beschuldigte 1 freigesprochen von der Anschuldigung der Pornografie, angeblich begangen vom 25. Juni 2014 bis 29. November 2017 durch Besitz von illegaler