1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 26. August 2022 stellte das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht in Dreierbesetzung, nachfolgend Vorinstanz) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend Beschuldigter 1), wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, angeblich mehrfach begangen, festgestellt am 29. November 2017 in I.________, durch Besitz von Waffen (Schlagstock mit Taschenlampe und Soft-Air-Waffe, welche aufgrund ihres Aussehens mit einer echten Feuerwaffen verwechselt werden kann) ohne schriftlichen Vertrag, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten ein.