Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (Urteil mit Begründung; unverzüglich) Bern, 19. September 2023 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 16. Mai 2024) Der Präsident i.V.: