2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 270.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 9 Tage festgesetzt. 3. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'700.00. 4. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'500.00. 20 III.