20.4 Tagessatzhöhe Der Beschuldigte gab sich zu seinen Einkommensverhältnissen bedeckt. Gemäss Erhebungsformular der wirtschaftlichen Verhältnisse vom 25. August 2023 verdiene er monatlich und inkl. Anteil 13. Monatslohn CHF 1'142.00, zum Einkommen seiner Ehefrau könne er keine genauen Angaben machen (pag. 250). Davon abweichend gab er in der Berufungsverhandlung an, er und seine Frau würden sich jährlich je CHF 20'000.00 aus J.________ (Unternehmen) auszahlen (pag. 261 Z. 38 ff.). Im Vergleich zur Vorinstanz ergeben sich damit zu wenige neue Erkenntnisse, um von der festgestellten Tagessatzhöhe von CHF 30.00 abzuweichen.