15 19.3 Fazit Insgesamt bewegt sich das Tatverschulden damit im leichten Bereich. Für die Bemessung der schuldangemessenen Strafe werden die Referenzsachverhalte der Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vom 17. Juni 2022 vergleichsweise herangezogen (nachfolgend: VBRS-Richtlinien). Diesen sehen zwar keinen Referenzsachverhalt vor zu Art. 26 Abs. 1 Bst.