49 Abs. 1 StGB eine Gesamtstrafe gebildet. Dabei wird die Strafe für das schwerste Delikt als Einsatzstrafe bestimmt und diese Strafe nach dem Prinzip der Asperation angemessen erhöht (zum ganzen Vorgehen: BGE 144 IV 217, BGE 144 IV 313). Es muss davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte beim Töten der einzelnen Katzen jeweils identisch vorging. Es rechtfertigt sich daher, die Strafe für die einzelnen Delikte nachfolgend zusammengefasst zu begründen.