13 Nachbarschaft. Die involvierten Nachbarn regten selber an, die Tiere kastrieren zu lassen, übte demnach keinen Druck aus, die Katzenpopulation durch das Eliminieren von Tieren sofort zu dezimieren. Über das Töten der Katzen wurde nicht gesprochen. Die vom Beschuldigten vorgebrachten Gefahren, die von den Katzen auf seinem Bauernhof ausgegangen seien, vermögen damit keine im Tatzeitpunkt unmittelbare Notstandslage zu begründen.