Damit trug er eine gewisse Verantwortung für die Zustände auf dem Landwirtschaftsbetrieb. Wenn die Katzen die Gesundheit der gehaltenen Nutztiere, die Hygiene der Lebensmittelproduktion und Population der Singvögel und Reptilien tatsächlich akut und im geltend gemachten Umfang bedroht hätten, hätte der Beschuldigte in seiner Funktion als Pächter des Bauernbetriebs somit bereits vor dem Hinschied seines Vaters Massnahmen ergriffen, ergreifen können und ergreifen müssen. Stattdessen ergriff er erstmals im Sommer 2021 auf Initiative und unter aktiver Mithilfe der Nachbarschaft namhafte Massnahmen.