Er führe ein landwirtschaftliches Gewerbe mit Nutzvieh. Als Tierhalter habe er ein legitimes Interesse daran, seine Tiere gesund zu halten. Das Einschleppen von Krankheiten der wilden Katzen habe eine ernstzunehmende Gefahr dargestellt und vom Beschuldigten gelöst werden müssen. Ausserdem baue er Gemüse an. Die wilden Katzen hätten das Gemüse mit ihrem Kot verdrecken können. Die Katzen hätten ausserdem und bekannterweise eine grosse Auswirkung auf die lokale Fauna. Katzen als Raubtiere würden immens viele Singvögel und Reptilien töten. Der Beschuldigte habe die Katzen nicht am ersten Tag nach der Hofübernahme getötet.