11 15. Rechtfertigung und Schuld 15.1 Vorbringen des Beschuldigten Der Beschuldigte machte oberinstanzlich geltend, er habe den Landwirtschaftsbetrieb im .________ 2021 übernommen, nachdem sein Vater am .________ 2021 verstorben sei. Schon zu Lebzeiten seines Vaters seien viele wilde Katzen ein grosses Problem geworden. Wilde Katzen könnten Krankheiten wie etwa die Toxoplasmose einschleppen und auch sonst Unrat verunstalten. Er führe ein landwirtschaftliches Gewerbe mit Nutzvieh.