Weitere Verurteilungen erfolgten wegen der Tötung zweier Katzen, weil sie nicht stubenrein waren, wegen der Tötung einer Jagdhündin, die auf der Jagd nicht mehr die gewünschte Leistung erbrachte, oder wegen der Tötung von Hundewelpen, nachdem der Hundebestand bereits kurz zuvor dezimiert worden, die Sterilisierung der Hündin jedoch unterlassen worden war (Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm ST.2018.199 vom 11. Juli 2019 [TIR-Datenbank: AG19/111], Urteil des Obergerichts des Kantons Zug S 2015 22 vom 24. September 2015 [TIR-Datenbank: ZG15/011], Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Sursee vom 4. Juni 2018 [TIR- Datenbank: LU18/070]).