Es scheint, als wäre der Beschuldigte in dieser ersten Phase primär einverstanden gewesen mit der Initiative anderer – die Vorinstanz sprach diesbezüglich zutreffend von «zaghaften Bemühungen» des Beschuldigten (pag. 202, S. 15 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die zunächst implementierten Massnahmen (Einfangen, Sterilisieren, Umplatzieren) wären denn auch durchaus geeignet gewesen, um die Katzenpopulation auf dem Bauernhof zu kontrollieren. Um dieses Ergebnis nachhaltig zu erzielen, wären aber intensivere Bemühungen über einen etwas längeren Zeitraum hin notwendig gewe-