Unter dem Aspekt des Mutwillens ist auch das Töten von Tieren aus Aberglaube, Brauchtum oder Tradition, zu Unterhaltungszwecken, für Werbe-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder als Ausdrucksform von «Kunst» zu prüfen. Dasselbe gilt für die Tötung überzähliger Tiere, beispielsweise in Zoos, Zirkussen und Tierheimen oder das Eliminieren von für die Zucht nicht verwendbaren Jungtieren (vgl. TIR-Datenbank: LU18/070). Im Gegensatz zur qualvollen Tötung ist das