121 Z. 11 ff.). Gestützt auf diese Aussagen geht die Kammer davon aus, dass die Katzen bis zum Tod des Vaters des Beschuldigten auf dem Bauernhof geduldet und zumindest teilweise auch gefüttert wurden, obwohl der Beschuldigte bereits seit 2017 Pächter des Landwirtschaftsbetriebs war und damit eine gewisse Verantwortung für die (hygienischen) Zustände auf dem Hof trug.