8. Z. 62). Aufgrund der vielen nicht kastrierten Katzen beim Beschuldigten sei es sogar schon so weit gekommen, dass durch die Nachbarschaft resp. durch die Nachbarin G.________ beim Tierschutz entsprechende Unterlagen erhältlich gemacht und dann der Familie des Beschuldigten zur Verfügung gestellt worden seien, um die Problematik rund um die Katzen in den Griff zu bekommen (pag. 8 Z. 82 ff. und pag. 115 Z. 20 ff.). Der Beschuldigte habe demnach gewusst, dass die Tierschutzorganisation die Katzen fangen und kastrieren würde (pag. 115 Z. 20 ff.). Das Kastrieren habe nicht wirklich funktioniert (pag. 116 Z. 44).