Damit ging eine gewisse Verantwortung und Entscheidungsmacht in Bezug auf die (hygienischen) Zustände auf dem Landwirtschaftsbetrieb einher. Auf dem Bauernhof des Beschuldigten lebten bereits seit mehreren Generationen zahlreiche Katzen. Diese wurden von der Nachbarschaft als Problem wahrgenommen, weshalb der Beschuldigte und seine Frau nach dem Tod seines Vaters auf die Katzen angesprochen wurden (Beschuldigter: pag. 118 Z. 30 und Z. 43 f.; F.________: pag. 14 Z. 30 ff. und pag. 105 Z. 24 ff.). Die Kammer erachtet die Aussagen der beiden Nachbarn E._____