11.2 Vorgeschichte und Beweggründe Der Beschuldigte betreibt seit 2017 als selbständiger Landwirt einen Bauernbetrieb in D.________ (pag. 121 Z. 7 ff. und pag. 247). Seine Frau arbeitet ebenfalls auf dem Betrieb (pag. 257 Z. 40 f.). Die Familie wohnt im «Stöckli». Zuvor wurde der Betrieb von den Eltern des Beschuldigten geführt, die weiterhin im Bauernhaus wohnen resp. wohnten – der Vater des Beschuldigten starb im .________ 2021. Nach Angaben des Beschuldigten habe er nach dem Tod des Vaters auch die Verantwortung für das Haus übernommen, nachdem er zuvor resp. seit 2017 schon Pächter des Bauernhofs gewesen sei (pag.