_ war es spürbar (und nachvollziehbar) unangenehm, vor Gericht belastende Aussagen gegenüber einem Nachbar zu machen (vgl. auch Verbal vom 9. September 2022; pag. 93). Gleichzeitig fühlte er sich offenbar der Wahrheit verpflichtet, weshalb er seine frühere Aussage auf Vorhalt hin doch bestätigte. Ein weiterer Hinweis für die Glaubhaftigkeit der Aussage von F.________ sind die Aussagen des Anzeigeerstatters E.________. Dieser gab ab, F.________ habe ihn angerufen und ihm und seiner Frau mitgeteilt, dass der Beschuldigte ihnen [dem Ehepaar F.________] gegenüber geäussert habe, er habe die Katzen erschossen (pag. 7 Z. 53 ff.).