9. Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte ist geständig, in der fraglichen Zeit zwischen dem 29. Dezember 2021 und dem 3. Januar 2022 sieben Katzen auf seinem Bauernhof getötet zu haben. Er stellt sich jedoch auf den Standpunkt, die Tötung sei «fachgerecht», mithin nicht mutwillig erfolgt (pag. 119 Z. 14 ff.). Zu überprüfen sind demnach die Umstände, unter denen der Beschuldigte die Katzen getötet hat, so insbesondere das Vorgehen und seine Beweggründe.