8. Angeklagter Sachverhalt Dem Beschuldigten wird im Strafbefehl vom 5. Juli 2022 vorgeworfen, in der Zeit vom 29. Dezember 2021 bis 3. Januar 2022 in D.________, mutwillig mehrere seiner Katzen sowie auch eine Katze des Geschädigten [E.________] erschossen zu haben (pag. 71). Dieser Sachverhalt wurde als mehrfache Tierquälerei sowie in Bezug auf die Katze von E.________ als Sachbeschädigung angeklagt. Vom Vorwurf der Sachbeschädigung wurde der Beschuldigte rechtskräftig freigesprochen, dieser Teil des Sachverhalts muss nicht mehr beurteilt werden.