5. Anträge des Beschuldigten Die Verteidigung beantragte, der Beschuldigte sei vom Vorwurf der Sachbeschädigung und mehrfachen Tierquälerei gemäss Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 8. November 2022 freizusprechen und die Kosten des Verfahrens seien auf die Staatskasse zu nehmen. Dem Beschuldigten sei für die Kosten seiner anwaltlichen Vertretung eine angemessene Parteientschädigung zuzusprechen (pag. 268).