3. Verfahrensleitende Verfügungen Mit Verfügung vom 7. März 2023 wurde festgestellt, dass Ziff. I des erstinstanzlichen Urteils in Rechtskraft erwachsen sei und der Straf- und Zivilkläger somit im oberinstanzlichen Verfahren keine Parteistellung mehr habe. Er wurde aus dem Verfahren entlassen (pag. 236). Zugleich wurde den Parteien die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens in Aussicht gestellt. Mit Schreiben vom 28. März 2023 bat der Beschuldigte um die Durchführung eines mündlichen Verfahrens (pag. 238).