unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 2'800.20 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte, unter Auferlegung der anteilmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren der Staatsanwaltschaft von CHF 300.00, Gebühren des Gerichts von 600.00, insgesamt bestimmt auf CHF 900.00, an den Kanton Bern. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 200.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 700.00. II. A.________ wird schuldig erklärt: der Tierquälerei, mehrfach begangen in der Zeit vom 29. Dezember 2021 bis am 3. Januar 2022 in D.________